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Altenpflege

Die Altenpflege gehört wie die Gesundheitswirtschaft insgesamt zu den Wachstumsbranchen in Deutschland. Ein Treiber dieser Entwicklung ist der demografische Wandel: Immer mehr Menschen werden immer älter. Ein Blick in die Statistik und in die Einrichtungen selbst zeigt, dass diejenigen, die dort pflegen, oft selbst zu den Älteren gehören. Im Schnitt ist 38 % des Personals in Pflegeheimen älter als 50 Jahre (Statistisches Bundesamt 2015, 24), dieser statistische Wert wird in nicht wenigen Einrichtungen deutlich überschritten. Für diese Branche ist ein Personalmix von ausgebildeten Pflegefachkräften und angelernten Kräften mit fachfremder Ausbildung, einem in der Vergangenheit nicht anerkannten ausländischen Berufsabschluss oder auch fehlendem Berufsabschluss typisch.

Die Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen mit dem Kostenträger regeln die Strukturqualität dahingehend, dass bestimmten Beschäftigtengruppen bestimmte pflegerische Tätigkeiten vorbehalten sind. Im stationären Bereich muss in der Regel eine Pflegefachkraftquote (Niveau 4) von 50% gegeben sein, was umgekehrt heißt, dass 50% mit Qualifikationen jenseits der examinierten Pflegefachkraft und als innerhalb dieser Systematik von „Hilfskräften“ mit unterschiedlichen Berufsbezeichnungen abgedeckt wird. Bereits jetzt ist die Fachkräftequote angesichts der überhaupt zur Verfügung stehenden Fachkräfte vielerorts nicht mehr zu realisieren, seit Jahren besteht deutschlandweit ein Mangel an examinierten Altenpflegekräften und an Spezialisten, also Fachaltenpflegekräftem mit Zusatzausbildungen beispielsweise für klinische Geriatrie, Rehabilitation, Palliativversorgung, Onkologie u.a.

Die Hinwendung zu älteren Beschäftigten und die Validierung der informell und non-formal erworbenen Kompetenzen der bereits tätigen „Pflegehilfskräfte“ ist auf diesem Hintergrund eine Option zur Fachkräftesicherung, für die das Projekt KomBiA ein passgenaues Verfahren entwickelt.

Ressource ältere Beschäftigte

KomBiA und Ausbildungsprüfung

Verfahrensablauf

 

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