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Glossar

Anerkennung früheren Lernens1
bedeutet, dass die vor Beantragung der Validierung — im Wege der formalen Bildung oder durch nichtformales oder informelles Lernen — erzielten Lernergebnisse validiert werden.

Formales Lernen1
bezeichnet einen Lernprozess, der in einem organisierten und strukturierten, speziell dem Lernen dienenden Kontext stattfindet, und typischerweise zum Erwerb einer Qualifikation, in der Regel in Form eines Zeugnisses oder eines Befähigungsnachweises führt; hierzu gehören Systeme der allgemeinen Bildung, der beruflichen Erstausbildung und der Hochschulbildung.

Gleichwertigkeitsprüfung2
Mit Verabschiedung des Gesetzes zur "Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen", kurz Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG), möchte der Bund insbesondere Migrant*innen eine bessere Chance geben, ihre Abschlüsse in Deutschland anerkennen zu lassen. Seit dem 1. April 2012 erhalten sie durch das BQFG einen gesetzlichen Anspruch auf ein so genanntes Feststellungsverfahren. In dessen Verlauf wird nunmehr geprüft, ob im Ausland erworbene staatliche anerkannte Berufsabschlüsse einer vergleichbaren deutschen Referenzqualifikation entsprechen. Ziel ist es, den Personenkreis der Antragsteller weiter auszuweiten, da von den bisherigen Regelungen nur Spätaussiedler über einen allgemeinen Anspruch auf eine individuelle Gleichwertigkeitsprüfung verfügten. Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus spielen nach der Neuregelung keine tragende Rolle mehr. Fachkräften soll so der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erheblich erleichtert werden.

Informelles Lernen1
bezeichnet einen Lernprozess, der im Alltag – am Arbeitsplatz, im Familienkreis oder in der Freizeit – stattfindet und in Bezug auf Lernziele, Lernzeit oder Lernförderung nicht organisiert oder strukturiert ist; es ist aus Sicht des Lernenden möglicherweise nicht beabsichtigt; Beispiele für durch informelles Lernen erzielte Lernergebnisse sind Fähigkeiten, die man sich durch Lebens- und Berufserfahrung aneignet, wie die am Arbeitsplatz erworbene Fähigkeit, ein Projekt zu leiten, oder IKT-Fertigkeiten, während eines Auslandsaufenthalts erworbene Sprachkenntnisse oder interkulturelle Fähigkeiten, außerhalb des Arbeitsplatzes erlangte IKT-Fertigkeiten sowie Fähigkeiten, die durch freiwillige, kulturelle oder sportliche Aktivitäten, Jugendarbeit oder Tätigkeiten zu Hause (z. B. Kinderbetreuung) erworben wurden.

Kompetenzen3
Unter Kompetenz wird in der breiteren Bildungsdiskussion allgemein die Verbindung von Wissen und Können in der Bewältigung von Handlungsanforderungen verstanden. Kompetent sind die Personen, die auf der Grundlage von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten aktuell gefordertes Handeln neu generieren können. Insbesondere die Bewältigung von Anforderungen und Situationen, die im besonderen Maße ein nicht standardmäßiges Handeln und Problemlösen erfordern, wird mit dem Kompetenzkonzept hervorgehoben.

Kompetenzbilanzierung4
Kompetenzbilanzen sind Instrumente/Verfahren/Konzepte zur Erfassung, Bewertung und Reflexion erworbener Kompetenzen. In der Kompetenzbilanz sind sämtliche Kompetenzen einer Person, also formal, nicht-formal sowie informell erworbene Kompetenzen, erfasst. Mit der Kompetenzbilanz wird ein persönliches Kompetenzprofil erarbeitet, welches auch soziale, personale und nicht zertifizierte Kompetenzen umfasst.
Die Kompetenzbilanzierung betont die Stärken und die Individualität einer Person und kann als Wegweiser für die eigene berufliche Entwicklung betrachtet werden. Neben dem persönlichen Nutzen (Selbstreflexion und Selbststeuerung) findet die Kompetenzbilanz auch Einsatz im Bereich der Eignungsdiagnostik.
Generell basieren Instrumente der Kompetenzerfassung entweder auf Beschreibung (Biographie, Fähigkeitslisten), Beobachtung oder Messung von individuellen Handlungen. Sie beruhen auf Selbsteinschätzung und Fremdeinschätzung.
Es wird nach Ansätzen formativen und summativen Verfahren der Kompetenzbilanzierung unterschieden. Bei formativen Verfahren liegt der Schwerpunkt auf der individuellen Entwicklung, d.h. Kompetenzbilanzen sind aktiv-gestaltend, prozessorientiert, konstruktiv und kommunikationsfördernd angelegt. Bei summativen Verfahren dagegen erfolgt eine zusammenfassende Beurteilung des Ist-Zustandes der Kompetenzen, also eher bilanzierend und ergebnisorientiert.

Lernergebnisse1
sind Aussagen darüber, was ein Lernender weiß, versteht oder in der Lage ist zu tun, nachdem er einen Lernprozess abgeschlossen hat. Sie werden als Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen definiert.

Nationaler Qualifikationsrahmen1
bezeichnet ein Instrument zur Klassifizierung von Qualifikationen anhand eines Bündels von Kriterien zur Bestimmung des jeweils erreichten Lernniveaus; Ziel ist die Integration und Koordination nationaler Qualifikationsteilsysteme und die Verbesserung der Transparenz, des Zugangs, des fortschreitenden Aufbaus und der Qualität von Qualifikationen im Hinblick auf den Arbeitsmarkt und die Zivilgesellschaft.

Nichtformales Lernen1
bezeichnet einen Lernprozess, der im Rahmen planvoller Tätigkeiten (in Bezug auf Lernziele und Lernzeit) stattfindet und bei dem das Lernen in einer bestimmten Form unterstützt wird (z. B. im Rahmen eines Lehrer-Schüler-Verhältnisses); es kann Programme zur Vermittlung von im Beruf benötigten Fähigkeiten, für die Alphabetisierung von Erwachsenen und die Grundbildung für Schulabbrecher umfassen; ausgesprochen typische Beispiele für nichtformales Lernen sind die innerbetriebliche Weiterbildung, mit der Unternehmen die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter verbessern, etwa im IKT-Bereich, strukturiertes Online-Lernen (z. B. durch Nutzung offener Bildungsressourcen) und Kurse, die Organisationen der Zivilgesellschaft für ihre Mitglieder, ihre Zielgruppe oder die Allgemeinheit organisieren.

Qualifikation1
bezeichnet das formale Ergebnis eines Beurteilungs- und Validierungsprozesses, bei dem eine dafür zuständige Stelle festgestellt hat, dass die Lernergebnisse einer Person vorgegebenen Standards entsprechen.

Überprüfung von Fähigkeiten1
wird ein Prozess bezeichnet, der darauf abzielt, die Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen einer Person, einschließlich ihrer Eignung und ihrer Motivation zu ermitteln und analysieren, um einen weiteren Schritt in der beruflichen Laufbahn festzulegen und/oder eine berufliche Neuausrichtung oder ein (Aus-) Bildungsprojekt zu planen; die Überprüfung von Fähigkeiten soll dem Einzelnen helfen, seinen beruflichen Hintergrund zu analysieren, seine Position in seinem Arbeitsumfeld selbst einzuschätzen, den Berufsweg zu planen oder in bestimmten Fällen sich auf die Validierung nichtformaler oder informeller Lernergebnisse vorzubereiten;

Validierung bzw. Validierungsverfahren1
bezeichnet ein Verfahren, bei dem eine zugelassene Stelle bestätigt, dass eine Person die anhand eines relevanten Standards gemessenen Lernergebnisse erzielt hat und umfasst folgende vier Einzelschritte:

  1. IDENTIFIZIERUNG der besonderen Erfahrungen einer Person im Wege eines Gesprächs;
  2. DOKUMENTIERUNG, um die Erfahrungen der Person sichtbar zu machen;
  3. formale BEWERTUNG dieser Erfahrungen;
  4. ZERTIFIZIERUNG der Ergebnisse der Bewertung, die zu einer teilweisen oder vollständigen Qualifikation führen kann.


Quellen:
1. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2012:398:0001:0005:DE:PDF

2. https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/faq.php

3. https://www.bibb.de/de/8570.php

4. https://docs.google.com/viewer?url=https%3A%2F%2Fwww.die-bonn.de%2Fdoks%2Fpreisser0701.pdf&pdf=true