Zum Hauptinhalt springen

Ablauf des Verfahrens

Das im Projekt KomBiA entwickelte und zu erprobende Validierungsverfahren orientiert sich an europäischen Standards und umfasst 6 Phasen:

  1. Information

  2. Beratung

  3. Identifizierung-und Dokumentation

  4. Individuelles Lern- und Entwicklungsprogramm

  5. Bewertung

  6. Zertifizierung

Phase 1: Information

Beschäftigte oder die Geschäftsführung informieren sich über die Website oder direkt bei den Ansprechpersonen des Projekts KomBiA über den Ablauf und die Mindestvoraussetzungen für die Teilnahme am Validierungsverfahren.

In einem gemeinsamen Gespräch verständigen sich Beschäftigte und die Geschäftsführung darüber, ob eine Teilnahme für beide Seiten sinnvoll sein kann. Sie klären erste Fragen zum Validierungsverfahren und auch, ob die geforderten Teilnahmevoraussetzungen erfüllt werden.

Sollte es zu einer positiven Übereinstimmung kommen, erhält der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin einen Gutschein für ein weiteres Beratungsgespräch.

Phase 2: Beratung

In dieser Phase findet ein Beratungsgespräch statt. Daran nehmen teil:

·         Die/der Mitarbeiter*in,

·         eine Vertretung der Einrichtung der beruflichen Bildung als Beratungsperson,

·         und auf Wunsch des/der Kandidat*in kann auch die/der Vorgesezte teilnehmen.

Inhalt des Gespräches sind Klärungen

·         von Detailfragen zum Validierungsverfahren

·         und der persönlichen Motivation, an dem Verfahren teilnehmen zu wollen.

Das Ergebnis des Gespräches wird gemeinsam protokolliert und von allen Beteiligten unterschrieben.

Anschließend hat die/der Kandidat/in zwei Wochen Zeit um eine verbindliche Zu- oder Absage dem Arbeitgeber mitzuteilen.

Phase 3: Identifizierung und Dokumenation

Wenn die/der Kandidat*/in sich für eine Teilnahme entschieden hat, erhält er/sie einen persönlichen Account zu einem Online-Tool auf der Projekt-Website, zu dem nur sie/er einen Zugang hat. Sie/er hat aber die Möglichkeit andere dazu einzuladen.

In einem ersten Schritt muss ein sogenanntes Dossier angelegt werden - am Ende steht ein ausgefülltes Lebenslaufformular mit Arbeitsbescheinigungen und -zeugnissen.

Im zweiten Schritt muss die/der Kandidat/in sich selbst entlang des Anforderungskatalogs des anzustrebenden Berufs- oder Qualifikationsprofil selbst einschätzen. Das geschieht durch eine Liste von einzelnen Kompetenzaussagen, in denen angekreuzt werden muss, was kann ich, was kann ich nicht so gut bzw. was kann ich gar nicht.

Neben dieser Selbsteinschätzung können Vorgesetzte oder Arbeitskollegen und Arbeistkolleginnen auch dazu eingeladen werden, eine Fremdeinschätzung des Könnens des/der Kandidaten/in abzugeben.

Sind alle Rückmeldungen erfolgt, werden gemeinsam mit der Beraterperson der Bildungseinrichtung die Übereinstimmungen und Unterschiede zwischen der Selbst- und Fremdeinschätzung und auch das angefertigte Dossier besprochen, um genauer herauszufinden, wo die Stärken und die Wissens- und Könnenslücken liegen.

Auf Grundlage dieser gemeinsam erarbeiteten Auswertung spricht die Bildungseinrichtung eine Empfehlung aus, ob der/die Kandidat*in an diesem Validierungsverfahren weiterhin erfolgreich teilnehmen kann  oder ob die/der Kandidat/in sofort in die Bewertungsphase übergehen kann.

Phase 4: Individuelles Lern- und Entwicklungsprogramm

Gemeinsam mit der Bildungseinrichtung und dem Arbeitgeber werden für die Kandidatin/der Kandidat entlang der fehlenden Kompetenzen ein individuelles Lern- und Entwicklungsprogramm entworfen und vereinbart.

Das können Angebote aus dem E-Learning Bereich sein aber auch Fortbildungen und praktische Übungen unter Anleitung.

Die Lernergebnisse werden besprochen und dokumentiert.

Am Ende steht dann erneut die Überprüfung der Kompetenzen beziehungsweise deren Entwicklung entlang des Anforderungskataloges an.

Die Kandidatin/der Kandidat kann nun mit Zustimmung der Bildungsstätte in die Phase der abschließenden Bewertung eintreten.

Phase 5: Bewertung

Für die abschließende Bewertungsphase muss die Kandidatin/der Kandidat im praktischen Versuch, d.h. Planung, Durchführung und Reflexion einer komplexen beruflichen Handlung, zeigen, dass er/sie über die notwendigen beruflichen Handlungskompetenzen verfügt.

Ein Protokollbogen dokumentiert die Ergebnisse.

Zum Kreis der Bewerter gehören jeweils Vertreter/innen der Bildungseinrichtung und der Aufsichtsbehörde. Anwesend, aber ohne Bewertungsbefugnis,  sind noch Vertreter/in des Arbeitgebers und des Projekts.

Phase 6: Zertifizierung

Nach dem erfolgreichen Durchlauf der Bewertungsphase erhält der Kandidat/die Kandidatin eine Urkunde, in dem die nachgewiesenen Kompetenzen im Detail aufgeführt sind und die innerhalb der jeweiligen Branche anerkannt werden.

Das Projekt KomBiA führt in den beteiligten Betrieben bzw. Unternehmen Gruppen- und Einzelinterviews mit älteren Beschäftigten und Personalverantwortlichen durch, um sich ein genaueres Bild von der Situation älterer Beschäftigter vor Ort zu verschaffen und die Anforderungen an das Kompetenzbilanzierungstool zu erheben. Alle Interviewergebnisse werden anonymisiert und Ihnen zur Verfügung gestellt.

Auf der Basis der Interviewstudien entwickeln wir mit den teilnehmenden Unternehmen das Kompetenzbilanzierungstool und bringen es in dem Unternehmen auch zur Anwendung.